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Nachvollziehbarkeit der Herkunft pflanzlichen Rohmaterials

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chamomilla_recutita_3Die Pflicht zur Nachvollziehbarkeit pflanzlicher Rohstoffe, die in Lebensmitteln – und damit auch Nahrungsergänzungsmitteln – Verwendung finden, ist in der EU-Direktive 178/2002/EC festgelegt. Sie basiert auf der WHO-Guideline „Good Agricultural and Collection Practice”, die klare Leitlinien für den Umgang mit pflanzlichen Rohmaterial definiert.

In analoger Weise gelten diese Vorschriften auch für die Zulassung pflanzlicher Arzneimittel. In zukünftigen Anträgen im CTD-Format müssen Details zur genauen geographischen Herkunft, dem Anbau- und Ernteverfahren, zu Trocknung, Lagerung und Transport angegeben werden.

Diese neuen Vorschriften bedeuten nicht nur neue Probleme für die Hersteller pflanzlicher Produkte, sondern bieten auch völlig neue Chancen zur Profilierung auf den Gebieten von Qualität, Sicherheit, Umweltschutz und sozialem Engagement in den Ländern der dritten Welt.

Download Traceability of Herbal Raw Material (120.44 kB 2009-05-20 13:42:06).
Poster auf dem Internationalen Kongress für Naturstoff-Forschung, Phoenix (USA), 31. Juli - 4. August 2004

Aktualisiert ( Mittwoch, 10. Juni 2009 um 22:38 Uhr )  

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